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1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 125

1911 - Breslau : Hirt
Friedrich Ii. 125 begann ein Siegeslauf des siebzehnjhrigen Fürsten. Die Grafen von Habsburg und Kyburg schlssen sich ihm an; der Bischof von Basel und der Bischof von Straburg geleiteten ihn mit 500 Reisigen das Rheintal hinab durch das freudig huldigende Elsa. Breisach, das eben der Kaiser verlassen, ffnete ihm seine Tore; in Hagenau wartete der Bischof vou Mainz; Luitpold von Worms und der Kanzler des Reichs, Konrad von Speyer, schlssen sich an, und letzterer vermittelte die Erneuerung des Bndnisses mit König Philipp August von Frankreich. Auf glnzendem Reichstage in Frankfurt wurde Friedrich nochmals zum König gewhlt und in der Kathedrale zu Mainz gekrnt. Bald stand ganz Oberdeutschland unter seiner Fahne. In dem Thronstreit zwischen Friedrich und Otto spielten die Ver-Hltnisse der Nachbarlnder eine Rolle. Da Otto zu England hielt, schlo Friedrich das Bndnis mit Frankreich. Der Sieg der Fran-zosen bei Bouvines (1214) der den englischen König Johann ohne Land und Otto entschied auch der das Knigtum Friedrichs. Er wurde in Aachen zum zweiten Male gekrnt; Otto, seitdem fast vergessen, starb drei Jahre spter in Braunschweig. 3. Friedrich Ii. 12151250. Unter Friedrich Ii. nimmt der Kampf zwischen Kaiser und Papst seine letzte Wendung, er wird mit grter Erbitterung ausgefochteu, wie es berall geschieht, wo prinzipielle Gegenstze aufeinanderstoen, und endet, da Friedrich vor der Entscheidung stirbt und kein geistesebenbrtiger Nach-folger an seine Stelle tritt, mit dem vollen Siege des Papstes. Je lnger, je weniger beteiligt sich Deutschland ttig an den italienischen Kmpfen des Kaisers; damals trennt es sich von Italien; dort gewinnen die Fürsten, denen die Landeshoheit in ihren Gebieten reichsgesetzlich zugesprochen ist, hier die Städte die fhrende Stellung. Die Kolonisation im Osten wird wieder ausgenommen, alle Stnde wirken mit, der Erfolg ist groß, zwei Fnftel des heutigen deutschen Landes werden damals germanisiert. 1 , Im Morgenlande machen die seldschnkischen Trken neue Eroberungen, die Mongolen führen groe, aber wenigstens fr das mittlere Europa doch nur vorbergehende nderungen in der Machtverteilung der Staaten herbei. 63. Friedrichs Ii. Regierungsanfang. Friedrich konnte nicht daran denken, die Macht des deutschen Knigtums wiederherzustellen, er ist vielmehr aus der.einmal betretenen Bahn, dessen Rechte aufzugeben, weiter fortgeschritten. Er besttigte die Zugestndnisse Ottos Iv. an den Papst, gab das Aufsichtsrecht des Knigs der die Bifchofswahlen

2. Elsässische Geschichtsbilder - S. 11

1884 - Straßburg : Bull
— 11 — Einführung des Christentums im Elsaffe. Schon durch die römischen Krieger hatten ohne Zweifel die Alemannen das Christentum kennen gelernt. Nach einer alten Überlieferung wurde bereits zu Lebzeiten des heiligen Petrus das Christentum im Elsaffe eingeführt durch St. Maternus. Er war zur Bekehrung der Rheinlande ausgesandt, starb in der römischen Stadt Helvetus, nicht weit von dem heutigen Benfeld, wurde aber, wie die Legende berichtet, durch den Stab Petri wieder aus dem Grabe anferweckt. Bereits in den ersten Jahrhunderten hat es einzelne christliche Gemeinden und Kirchen im Elsasse gegeben, aber durch den Einsall der Alemannen fiel das Land wieder in das Heidentum zurück. Erst der Sieg der Franken gab dem Christentum eine schnelle Verbreitung. Das erste elsässische Kloster wurde gebaut von Leo bard, einem Schüler Kolumbans, der mit seinen Mönchen in die Vogesen gekommen war. Es war das Kloster Maursmünster und wurde um 600 gegründet. Ihm folgten das Kloster zu Münster im Gregorienthal, gestiftet von den Schülern des Papstes Gregor, von dem das Thal seinen Namen hat, dann die Klöster zu Ebersheim und Weißenburg. ^ Zahlreiche Legenden erzählen im Elsasse von Heiligen: von L>t. Amandus, dem ersten Bischof von Straßburg; von St. Arbogast, der den von einem Eber getöteten Sohn des Königs Dagobert wieder ins Leben rief; von St. Florentius, dem die wilden Tiere das Futter aus der Hand fraßen und der die blindgeborene Tochter Dagoberts durch seine Wunderkraft sehend machte und dafür so viel Land erhielt, als er während des Badens des Königs auf einem Esel umreiten konnte; endlich von dem in der Kirchengeschichte berühmtesten Elsässer, dem heiligen Papst Leo Ix., einem Grafen von Dagsbnrg-Egisheim. Die berühmteste und schönste Legende jedoch ist die der Hl. Ottilie, der Patronin des Elsasses, von der weiterhin die Rede sein wird. Elsaß unter den Merowingern. Herzog Eticho. (496—752.) Nachdem das Elsaß unter die Oberherrschaft der fränkischen Könige aus dem merowingischen Geschlechte gekommen war, wurde

3. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 204

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
jebes Kind verpflichtet war. vom 6. bis zum 14. Lebensjahre die Schule zu besuchen. Zur Ausbildung tchtiger Lehrer wurden mehrere Seminare eingerichtet. Das preuische Schulwesen stand bald in solch hohem Ansehen, da aus allen Staaten Europas Männer herkamen um es kennen zu lernen. Gymnasien, Real- und Gewerbeschulen entstanden in grerer Anzahl, die Universitt Wittenberg wurde mit der zu Halle vereinigt und 1818 zu Bonn eine neue fr die unter franzsischer Herrschaft aufgehobene Hochschule zu Duisburg er-richtet. 1810 war auf Anregung von Wilhelm von Humboldt die Universitt zu Berlin ins Leben gerufen. Die Universitt zu Frauk-surt a. d. O. wurde mit der Breslauer Jesuiten-Akademie zu einer Universitt verbunden. 4. Die kirchlichen Angelegenheiten. In kirchlichen Angelegen-Helten gelang dem Könige die lange schon erstrebte Vereinigung der Lutheraner und Reformierten zur Evangelischen Landeskirche" oder Union". Den protestantischen Bewohnern des Zillertales ffnete er sein Land und siedelte sie in Erdmannsdorf in Schlesien an. Die Angelegenheiten der katholischen Kirche wurden durch die Zirkumskriptiousbulle de salute animarum" vom Jahre 1821 mit dem .Japfte Pins Vii. geregelt. Die Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten wurde zwei Erzbischsen ((Bin und Posemgnesen) und sechs Bischfen (Mnster, Paderborn, Trier, Breslau, Kulm und Ermland) bertragen. Cjn Streit der L^miskte Me^n, welcher zur Verhaftung der Erz-blfchfe Klemens August von Droste-Vischeriug von Eln und Martin Duuiu von Posen-Gnesen fhrte, fand feine Erledigung unter dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. 5. Neuordnung des Steuerwesens. Preußen hatte eine Staats-schuld^ von 200 Mill. Talern. Um diese abtragen und die Wunden, die die Kriege dem Lande geschlagen hatten, heilen zu knnen, muten neue Steuerquellen erschlossen werden. Die Grund- und Gebnde-steuer, die bisher das Land zu entrichten hatte, wurde auch den Stdten auferlegt; zu der bereits bestehenden Gewerbe-, Erbschafts- und Stempelsteuer kam eine Klassensteuer. In den Stdten wurde eute Schlacht- und Mahlsteuer erhoben. Die Regelung des Steuerwesens fr den ganzen Staat an Stelle der Territorialwirtschaft trat die Staatswirtschaft -fhrte zur wirtschaftlichen und politischen Einigung. Schon nach zwanzig Jahren war es mglich, die Staatsschuld zu tilgen und mit der Ansammlung eines Staatsschatzes zu beginnen.

4. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte für höhere Bildungsanstalten und Gymnasien - S. 228

1833 - Meissen Pesth : Wigand Goedsche
228 Siebenter Zeitraum. zu Ehren man die Stadt Alcffandria erbauete; der abermalige Gegenpapst ab»r, Calixtus Ul., der nach Paschalis Iii. Absterben " ^ gewählt, und vom Kaiser anerkannt worden war, stand in gerin- gem Ansehn. Ein vierter Römerzug, wozu sich Friedrich I. ent- schloß, sollte alles dieses ebenen. Vorzüglich rechnete er dabei auf Heinrich den Löwen, der auch wirklich mit 1500 Rittern zu ihm stieß, sich aber plötzlich vom kaiserlichen Heere heimwärts wendete, ohne daß die inständige, ja selbst fußfällige Bitte des Kaisers ihn li'" zu rühren vermochte. Dieser Römeczug endete unglücklicher als je; in der den Mailändern bei Lignano gelieferten Schlacht ent- 1 ging der Kaiser kaum der Gefangenschaft, und voll Erbitterung ge: 117 gen den Herzog von Sachsen kehrte er nach Deutschland zurück; doch war eine Versöhnung mit dem Papste Alexander Hl. zu Stande ge- kommen ; Calixtus Iii. trat zurück und ward durch eineabtei entschädigt. Kaum bemerkten Heinrichs des Löwen offenbare und heimli- che Feinde des Kaisers Unwillen, so strömten sie mit unzähligen Klagen wioer den viel Beneideten herbei, über welche ec sich auf einem Reichstage verantworten sollte. Dreimal lud ihn der Kai- ser auf eben so viele Reichsversammlungrn vor, nach Worms, Magdeburg und Goslar; Heinrich erschien nicht; demnach ri'9 jvurde er auf einer vierten zu Würzburg in die Reichsacht er- klärt, wornach er alle seine Lehen verlieren und nur seine Erb - oder Allodialgüter, dis braunschweigischen Lande, behalten sollte. 1180 Baiern theilte Friedrich dem Pfalzgrafen, Otto von Wittels- bach, zu; S a ch s e n. auf den Churkreis Wittenberg und das kleine lauenburgische Land beschränkt, erhielt der zweite Sohn Albrechts des Bären, Bernhard von Askanien; die übrigen Distrikte wurden zerstückelt; der Erzbischof von Kölns erhielt einen Theil Westphalens; die Bischöfe von Magdeburg, Hildesheim, Pader- born, Bremen, Verden und Minden bekamen Stücke der sächsischen Lande; Lübeck und Regensburg stiegen zu freien Reichs- städten empor und in Pommern herrschten nun zwei Brüder, Casimir und Bogislaus, als Hcrzöge. Wohl vertheidigte sich Hein- rich der Löwe mit Hartnäckigkeit; doch er unterlag der Mehrzahl ai82 und demüthigte sich, gebrochenen Herzens, vor dem Kaiser zu Er- furt, der nicht ohne Rührung ihrer ehemaligen Freundschaft gedachte. Durch Zeit und Erfahrung milder gemacht bewilligte Fried- 1183 rich I. den lombardischen Städten aus dem Reichstage zu Con- stan; glimpflichere Bedingungen, und so setzte der constan; er Friede der bisherigen Feindschaft ein erwünschtes Ziel. Im im nächsten Jahre hielt er eine Reichsversammlung zu Mainz, die glänzendste seit undenklichen Zeiten, denn über 40,000 Ritter ka- men dort zusammen, um seinen fünf Söhnen, Heinrich, Friedrich, Koncad, O t to undp h ilip p, Länderund Wür- 1186 den zuzutheilen. Zum sechsten Male ging er nach Italien; vier Mal war er mit Heeresmacht, und einmal zwischen dem.zweiten

5. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 31

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
5. Der Westfälische Friede 31 zum Reiche, künftig zur Krone Frankreich gehören und ihr für immer und unwiderruflich einverleibt werden sollen. . . . 73. Drittens verzichten der Kaiser . . . und das Reich auf alles, was bisher an Rechten, (Eigentum, Herrschaft, Besitz und Gerichtsbarkeit dem Reiche und dem Haufe (Österreich zustand an die Stadt Breisach, die Landgraf-schaft Ober- und Unterelfaß, den Sundgau, die Landvogtei über die zehn Reichsstädte im Elsaß, Hagenau, Colmar, Schlettstadt, weißen-bürg, Landau, Gberehnheim, Roßheim, Münster im Gregoriental, Kaisersberg und Türkheim, und alle Botschaften . . . und übertragen sie alle und jede dem Rllerchriftlichften König und der Krone Frankreich. . . . 87. Der Merchriftlichfte König soll gehalten fein, nicht nur die Bischöfe von Straßburg und Bafel mit der Stadt Straßburg, sondern auch die übrigen in beiden Elsaß dem Rom. Reiche unmittelbar unterworfenen Stände, die Äbte von Bturbach . . . und den Rbel des ganzen Unterelfaß, ebenso besagte zehn Reichsstädte, welche die Vogtei Hagenau anerkennen, in derselben Freiheit und im Besitz der Unmittelbarkeit gegen das Rom. Reich, deren sie sich bisher erfreut haben, zu lassen, so daß er weiter keine königliche Oberhoheit gegen sie beanspruchen kann, sondern mit den Rechten zufrieden fein soll, die dem Haufe Österreich zustanden und durch gegenwärtigen Friedensvertrag der Krone Frankreich abgetreten werden. c) Paul Gerhardts vanklied bei der Verkündigung des Friedens? (Bott Lob, nun ist erschollen 37 Das drückt uns niemand besser das edle Fried- und Freudenswort, in unser Seel und herz hinein daß nunmehr ruhen sollen als ihr zerstörten Schlösser die Spieß und Schwerter und ihr Ittorb: 40 und Städte voller Schutt und Stein; 5 tdolauf und nimm nu wieder ihr vormals schönen Felder, dein Saitenfpiel hervor, mit frischer Saat bestreut, o Deutschland, und sing Lieder itzt aber lauter Wälder im hohen vollen Thor. und dürre, wüste Heid; Erhebe dein Gemüte 45 ihr Gräber voller Leichen io zu deinem Gott und sprich: und blut’gem Heldenschweiß, Herr, deine Gnad und Güte der Helden, deren gleichen 12 bleibt dennoch ewiglich! ... 48 auf (Erden man nicht weiß. . . . 25 Sei tausendmal willkommen, 65 Wer aber Christum liebet, du teure, werte Friedensgab! sei unerschrocknen Itiuts, Itzt sehn wir, was für Frommen der Friede, den er gibet, 28 dein Beiunsmohnen in sich hab; . .. bedeutet alles Guts. . . . d) Protest des Papstes Znnocenz X. Bulle Zelo domus Dei 1648.2 1. Mit dem tiefsten Gefühl des Schmerzes haben Tdir vernommen, daß durch mehrere Artikel des am 6. August 1648 zu Osnabrück und ebenso des am 25. Oktober 1648 zu Münster in Westfalen abgeschlossenen Frie- 1 Deutsche Dichter des siebzehnten Jahrhunderts, hrsg. v. K. Goedeke und 3- Cittmann. Xii (1877) 95ff. 2 (E. Wirbt, Quellen zur Geschichte des Papsttums, 2. Hust. 367.

6. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 109

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
109 alter. Der Stadtrat und die städtischen Beamten im Mittelalter. Bruno Gebhardt, Die Städte in: Handbuch der deutschen Geschichte.) Es war eine stattliche Versammlung, in welche die Städte 1255 ihre Abgeordneten senden durften. Auf den Reichstagen trafen die alten Gegner zusammen: Städte und Grundherren. Unter diesen nahmen die Geistlichen eine hervorragende Stellung ein. Waren sie es doch gewesen, die dem Könige gegen die weltlichen Fürsten eine kräftige Stütze gewährten, solange die Einsetzung der Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte in den Händen des Königs lag. Seitdem aber Gregor Vii. die Investitur der hohen Geistlichen für den päpstlichen Stuhl in Anspruch genommen und verlangt hatte, daß wie in uralter Zeit die kirchlichen Wahlen nur durch die Domkapitel (Vereinigung aller zum Dome gehörigen Geistlichen) geschehen solle, gerieten auch diese Verhältnisse ins Schwanken und haben sich erst nach langem Kampfe wieder befestigt: die Geistlichkeit, deren freie Wahl der weltliche Herrscher gestatten mußte, stand nun den übrigen Fürsten im Reiche gleich, da sie nur für ihre weltlichen Sehen den Treueid zu leisten hatte. Was die Herzöge, Markgrafen, Grafen u. s. w. durch die Erblichkeit der Lehen an Freiheit gewonnen hatten, das fiel der Geistlichkeit dem Könige gegenüber durch den im Wormser Konkordate ausgesprochenen Frieden zwischen König und Papst zu. Es gab in Deutschland sechs Erzbistümer: Mainz, Köln, Trier, Bremen-Hamburg, Magdeburg und Salzburg. Unter jedem Erzbistume standen mehrere Bistümer; der Erzbischof war der Metropolitan, die ihm unterstellten Bischöfe die Suffragane. Bistümer befanden sich in Worms, Speier, Konstanz. Straßburg, Basel, Passau, Salzburg. Regensburg, Würzburg, Erfurt, Eichstädt, Freisingen, Minden, Münster, Osnabrück, Paderborn, Halberstadt, Hildesheim und Verden. Die älteste Kirche unterschied bloß Bischöfe und Priester, beide durften die Messe lesen. Zur Hilfeleistung bei dem heiligen Dienste wurden Diakonen (Pfarrhelfer) und Subdiakonen verwendet; die Ako-luthen (Messediener) hatten die heiligen Gefäße beim Altardienste zuzureichen; die Exorcisten mußten durch Gebete und Handauflegung die bösen Geister aus den Besessenen vertreiben, die Sektoren die heiligen Schriften vorlesen; den Dstiarien war die Obhut der Versammlungsorte anvertraut. Ostiarius, Sektor, Exorcist und Akoluth umfaßten die niebern ober kleinen Weihen (ordines minores). Diesen Die Geist- lich- keit.

7. Geschichte des preußischen Staates - S. 122

1900 - Münster i. W. : Schöningh
— 122 — Unt auch dem Volke eilte größere Beteiligung tut bett öffentlichen Angelegenheiten zu gewähren, erhielt jede Provinz den Proöinziallan b tag, der zur Hälfte aus Standesherren und Abgeordneten der Ritterschaft und znr anderen Hälfte aus Vertretern des Bürger- und Bauernstandes bestehen sollte. Er hatte das Recht, über Gesetze, welche die Provinz angehen, sein Gutachten abzugeben. Auf diese Weise wurden die neu erworbenen Laudesteile mit den alten organisch verbunden, und bei einer gut geregelten Verwaltung, bei der opferfreudigen Thätigkeit mancher ausgezeichneten Ober-Präsidenten (z. B. von Vincke in Westfalen) gewöhnten sich die Bewohner der neuen Gebiete bald uttd leicht cm die umgestalteten Verhältnisse. Das Schulwesen. Im Jahre 1817 wurde das Ministerium „der geistlichen. Unterrichts- und Medizinal-Angelegeuheiteu" errichtet und dessen Verwaltung dem tüchtigen Minister von Altenstein übertragen. Ganz besonders wurde das Volksschulwesen gehoben und zu diesem Zwecke die allgemeine Schulpflicht, nach der jedes Kind verpflichtet war, vom 6. bis zum 14. Lebensjahre die Schule zu be-fucheu, durchgeführt.2) Zur Ausbildung tüchtiger Lehrer entstanden mehrere Seminare. Das preußische Schulwesen stand bald in solch hohem Ansehen, daß aus allen Staaten Europas Männer herkamen, um dasselbe kennen zu lernen. — Gymnasien, Real-- und Gewerbeschulen entstauben in größerer Anzahl, die Universität Wittenberg würde mit der zu Halle vereinigt und 1818 zu Bonn eine neue für die unter der französischen Herrschaft untergegangene Hochschule zu Duisburg errichtet. Die kirchlichen Angelegenheiten. In kirchlichen Angelegenheiten gelang dem Könige die lange schon erstrebte Vereinigung der Lutheraner uttd Reformierten znr „evangelischen Landeskirche" oder „Union". Den protestantischen Bewohnern des Zillerthales öffnete er sein Land und siedelte sie in Erdmannsdors in Schlesien an. Die Angelegenheiten der katholischen Kirche wurden durch eilt Konkordat vom Jahre 1821 mit dem Papste geordnet. Die Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten wurde zwei Erzbischöfen (Köln und Posen-Gnesen) und sechs Bischöfen (Münster, Paderborn, Trier, Breslau, Kulm und Ermland) übertragen. Ein Streit über gemischte Ehen, welche zur Verhaftung der Erzbischöfe Klemens Angnst von Droste-Vischeriug Volt Költt uttb Martin Dunin von Posen-Gnesen führte, fand feine Erledigung unter dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. Landwirtschaft, Handel und Verkehr. Nachdem die Erbuuter-thüuigkeit aufgehoben war, begann sich die Landwirtschaft allmählich ]) Karl August von Sachsen-Weimar gab seinem Lande we Verfassung ; es folgten bald die süddeutschen Staateu. *) Siehe Seite 62.

8. Geschichte des Mittelalters - S. 291

1854 - Weimar : Böhlau
291 gegen Fürsten und Herrn. Der Zwiespalt zwischen Hanno und Adelbert entsprang aber nicht bloß aus der Verschiedenartigkeit ih- rer Charaktere. Das Bisthum Bremen oder Hamburg umfaßte alle Slawen im Norden und Nordosten mit Ausnahme derjenigen, welche zu dem Bisthum Magdeburg gehörten. Die sächsischen Herzoge drückten aber die ihnen unterworfenen Slawen so sehr mit Abga- den, daß diese sich zu wiederholten Malen empörten, christliche Städte und Dörfer zerstörten und die festere Begründung und Aus- breitung des Christenthums im Norden verhinderten. Konrad Ii. und Heinrich Iii. hotten die Slawen wegen der verübten Grausam- keit bestraft und zugleich die Gewalt des Erzbischofs von Bremen sehr vermehrt. Die Erweiterung der geistlichen und weltlichen Macht des Erzbischofs von Bremen erregte aber den Unwillen der sächsi- schen Grafen und Herzöge und die Eifersucht des Erzbischofs von Köln. Bei Adelbert war dieses noch mehr der Fall als unter des- sen Vorgänger, weil er sogar nach einem nordischen Patriarchate strebte und von Heinrich Iii., seinem Gönner, unterstützt wurde. Diese Feindschaft Hanno's und der sächsischen Fürsten gegen Adel- bert war aber auch ein Streit über politische Grundsätze. Adel- bert verfocht Grundsätze, die zu Heinrichs Hi. Vorstellungen von kaiserlicher Machtvollkommenheit vortrefflich paßten, er wollte durch den Umsturz der Freiheit Alleinherrschaft, kaiserliche Willkür und vermittelst derselben eine Macht der vom Hofe Begünstigten herstel- len, Hanno und die sächsischen Fürsten dagegen wollten auf den Trümmern des kaiserlichen Thrones eine Herrschaft der Fürsten grün- den. Die Grundsätze eines Mannes, der eine unbeschränkte Herr- schaft des Kaisers verlangte und von den Fürsten des Reiches nur mit Verachtung und Haß sprach, mußten auch dem jungen, noch unverständigen Heinrich Iv. gefallen. Um sich in der Gunst des Jünglings noch fester zu setzen, ge- stattete Adelbert sogar den erwachenden Begierden und schlimmen Neigungen desselben freien'spielraum. Er verschaffte Heinrich Iv. das zu dessen Tollheiten erforderliche Geld und ließ sogar, um das- selbe zu erhalten, das Silber der bremischen Kirchen einschmelzen. Dadurch wurde Heinrich Iv. nicht nur genußsüchtig und leichtfertig, sondern auch hochfahrend und herrschsüchtig; er wähnte, er wolle künftighin mit den deutschen Herren noch ganz anders verfahren als sein Vater. Um die Großen nicht zu sehr gegen sich aufzubringen, suchte Adelbert Einzelne durch reiche Güter, die er den Stiften und Abteien nahm, zu befriedigen. Die Reichsgüter wurden ver- schleudert und die erledigten geistlichen Pfründen an den Meistbie- tenden verkauft und so wieder ganz offen Simonie getrieben, deren Abstellung Heinrich Iii. zu erreichen gesucht hatte. Um seine Ne- benbuhler in der Reichsverwaltung, den Erzbischof Hanno von Köln und den Herzog Otto von Baiern, von der vormundschaftlichen Re- gierung gänzlich zu entfernen, ließ Adelbert 1005 den fünfzehn- jährigen König in Worms wehrhaft machen oder für mündig erklären. Heinrich lebte im Umgang mit ausgelassenen Jünglingen und ward in Goslar zurückgehalten, wo er dem Erz- bischof Adelbert am nächsten war. Benno mußte immer neue An- lagen machen und gegen die Sachsen, die ihre Unzufriedenheit laut 19 *

9. Geschichte des Mittelalters - S. 310

1854 - Weimar : Böhlau
Auflösung der Gauversas- sung. 31v tus Ii., der Nachfolger des Gelasius, erneuerte den Bannstrahl gegen Heinrich V. Erst 1121 gelang es diesem, auf einem Reichs- tage zu Würz bürg die Sachsen durch einen Vertrag zur Unter- werfung zu bringen. In dem Vertrage wurde auch ein allge- meiner Neichsfriede, bei Todesstrafe für den Bruch, angeord- net. Auch eine Ausgleichung und ein Friede mit der Kirche kam auf dem Reichstage zu Worms durch das berühmte wormser Coneordat am 23. Sept. 1122 zu Stande. Man verständigte sich dahin, daß der Kaiser die kanonische Freiheit der Bischofs- und Abtswahlen nicht stören, wohl aber in eigener Person oder durch Abgeordnete überwachen dürfe; der Gewählte sollte dann vom Kai- ser die Belehnung mit den weltlichen Gütern und Gerechtsamen mit dem Scepter empfangen und sich anheischig machen, alle seine Pflich- ten gegen Kaiser und Reich zu erfüllen. So endete dieser fünfzig- jährige Streit zwischen Staat und Kirche. Hatte auch der über Heinrich Iv. errungene Sieg zur Vermehrung des päpstlichen An- sehens beigetragen, so blieb doch das Lehns- und Abhängig- keitsverhältniß der deutschen Geistlichkeit im Wesent- lichen unverändert, und der Sieg .war am Ende mehr auf der Seite des Kaisers als des Papstes. Auf der andern Seite hatte aber auch die Kirche eine vom Staate unabhängigere Stel- lung erlangt, da die geistlichen Stellen durch kanonische Wahl besetzt werden sollten. Auch das Verhältniß des Königs zu den Fürsten veränderte sich, indem die Fürsten ihre Macht und ihren Einfluß zu fühlen begannen. Mitten unter Plänen zur Vergröße- rung der königlichen Macht starb Heinrich V. zu Utrecht am 23. Mai 1125, als der letzte seines Geschlechts. Durch das ganze Reich zerstreut lagen die größeren und klei- neren Besitzungen der weltlichen und geistlichen Herren; sie waren entweder Allodien oder Lehen, und die Inhaber derselben hatten die eigene Gerichtsbarkeit, selbst mit dem Blutbann über die Grund- holden, wozu dann noch andere Hoheitsrechte kamen. Diese Be- sitzungen waren oft zerstückelt, und deshalb suchten die Herrn die- selben durch Austausch und andere Mittel möglichst abzurunden und zusammenhängende Herrschaften zu erwerben. Der Mittelpunkt ei- ner solchen Herrschaft eines weltlichen Großen, war die Burg, wo die Herrschaft ihren Hauptsitz hatte, und von dieser nahmen auch seit dem elften Jahrhundert jene Herren insgemein den Beina- men an. Durch die befreiten Bezirke der Stifte, Klöster, Städte und weltlichen Herrn wurden die Gaue und Grafschaften überall durch- brochen; die Theilungen und Vereinigungen der Grafschaften hatten die alten Grenzen noch mehr in Verwirrung gebracht; endlich hat- ten sich auch Grafschaften gebildet, die sich in verschiedene Gaue er- streckten. Nachdem aus diesen Theilungen und Verbindungen der alten Grafschaften neue bleibende Gebiete der Stifte, Abteien und weltlichen Großen entstanden waren, wurde die Gaueintheilung völlig verdrängt und gerieth seit dem zwölften Jahrhundert in Vergessenheit.

10. Geschichte des Mittelalters - S. 424

1854 - Weimar : Böhlau
424 land selbst der Glanz ihrer Krone ihre monarchische Gewalt. Wäh- rend die Hohenstaufen um den Besitz des schönen Jtalien's rangen, ging der Boden unter ihren Füßen verloren, auf welchem ihre Macht gegründet war, und das deutsche Königthum büßte immer mehr von seinem Ansehen ein. Aber nicht nur die Züge nach Italien haben die kaiserliche Macht geschwächt, sondern auch der Kampf mit den Welfen, welche nach der Krone strebten, und die Kämpfe mit den Päpsten, welche die weltliche Gewalt unter das Joch der Hierarchie zu beugen bemüht waren und ihren Gegnern Gegenkönige entgegensetzten. Um sich in dem Kampfe der Parteien Freunde zu erhalten, vergaben die Hohenstaufen mit vol- len Händen Reichs- und Hoheitsrechte, verschleuderten ihr Stamm- gut und beraubten sich so der Grundlage ihrer Macht. Die her- zogliche Würde hatte durch die Erblichkeit (S. 267) eine solche Verstärkung ihrer Gewalt erlangt, daß sie eben so sehr für das kaiserliche Ansehen, als für die Reichsunmittelbarkeit der unter ihr stehenden Bischöfe, Pfalzgrafen, Markgrafen, Grafen und Herren, gefährlich war. Andererseits waren auch diese im Aufstreben be- griffen, sie suchten die Herzogthümer zu sprengen und zu den Reichs- ämtern, die sie besaßen, die herzoglichen Rechte zu erwerben. Die Kaiser unterstützten dieses Streben, weil die Schwächung der Her- zogthümer auch in ihrem Interesse war. Das Heinrich dem Löwen entrissene Herzogthum Sachsen wurde getheilt. Den einen Theil, so weit es sich in das Bis- thum Paderborn erstreckte, erhielt das Erzstift Köln. Den übrigen Theil, welcher um Wittenberg herum lag, und den Titel eines Herzogs von Sachsen bekam, der Graf Bernhard von Ascanien. Auf den Trümmern des alten Herzogthums erhoben sich die Erz- stifte Magdeburg und Bremen, die bischöflichen Stifte Halberstadt, Hildesheim, Lübeck, Ratzeburg, Schwerin, Verden, Münster, Os- nabrück, Paderborn, ferner von weltlichen Herren die Fürsten von Anhalt, die Grafen von Holstein, Schwerin, Oldenburg, Teklen- burg, Arnsberg, Altona oder zur Mark. Das von Heinrich dem Löwen verwirkte Herzogthum Baiern wurde dem Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach verliehen. Allmälig machten sich die Bischöfe von Passau, Regensburg, Salzburg und andere frei. Die Heinrich dem Löwen verbliebenen Allodialgüter gab dessen Enkel Otto dem Kaiser Friedrich H. und erhielt sie als ein auf die Stadt Braunschweig und das Schloß Lüneburg ge- gründetes Herzogthum und Reichslehen zurück (S. 417). Thü- ringen war seit Heinrich I. unmittelbares Reichsland geworden, dann abwechselnd unter die Markgrafen von Meißen und eigene Mark- grafen gekommen, zuletzt durch einheimische Grafen regiert morden. Einer der letzteren erlangte die Würde eines Landgrafen, und diese erhielt sich bis zum Tode des Heinrich Raspe 1247. Nun kam die Landgrafschaft an den Markgrafen Heinrich den Erlauchten von Meißen aus dem Hause Wettin. Das bis dahin mit Thüringen verbundene Hessen erhielt eine Seitenlinie, von welcher die hessi- schen Fürsten abstammen. Der Sohn des Markgrafen Heinrich war Albrecht der Unartige. Auch im Herzogthum Kärnthen entzo- gen sich die Markgrafen und mächtigeren Grafen dem Herzogthum;
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